Mit dieser 500. Frage habe ich mich aus Zeitgründen entschieden, den Wissens-Check mal pausieren zu lassen. Aktuell bestehen so viele Termine, dass ich es einfach nicht mehr dazu komme. Aber ich hoffe, dass es bald wieder möglich sein wird und dann wird der Wissens-Check wieder weitergeführt. Daher also heute vorerst mal die letzte Frage: Benötigt man für den Vorsteuerabzug bei der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG eigentlich auch eine Rechnung? Antwort: Nein! Bei § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist eine Rechnung keine elementare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, A 13b.15 Abs. 2 UStAE.