Wo steht eigentlich die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Gesellschaften?

Antwort:

§ 97 Abs. 1a BewG gilt für Personengesellschaften, § 97 Abs. 1b BewG gilt für Kapitalgesellschaften! Beachten Sie auch hier das Stichtagsprinzip! Daher ist unter Umständen eine Kapitalkontenfortentwicklung in Aufgaben erforderlich.