Ein Unternehmer erwirbt Ware von Mallorca und von Gran Canaria. Wird doch gleich behandelt, weil beides Spanien ist, oder?

Antwort:

Nein! Die Balearen (Mallorca) sind übriges Gemeinschaftsgebiet, hingegen sind die Kanaren (Gran Canaria) Drittland, A 1.10 UStAE. Damit ergeben sich zwingend unterschiedliche Rechtsfolgen.