Wenn der Unternehmer die Ware beim Kunden noch zusammenbaut, ist das dann immer eine ruhende Lieferung nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG?

Antwort:

In der Regel ja, aber wir sind im Steuerrecht! Da gibt es immer wieder Ausnahmen! So auch hier. Wenn das Zerlegen und wieder Aufbauen lediglich zum Zweck eines leichteren Transportes erfolgte, liegt dennoch eine bewegte Lieferung vor, A 3.12 Abs. 4 Satz 7 UStAE.