Kann eigentlich ein Pkw auch 2 Jahre nach seiner ersten Inbetriebnahme noch neu sein im Sinn des § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG?

Antwort:

Ja, denn es gibt für die Frage „neu“ 2 Möglichkeiten. Entweder liegt die erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate zurück oder der Pkw hat nicht mehr als 6000 km. Damit wäre auch ein wenig gefahrenes Fahrzeug (also nicht mehr als 6000 km) nach 2 Jahren noch neu im Sinn des § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG.