Woran erkenne ich in einer Aufgabe eigentlich, dass es sich um ein Agenturgeschäft handelt und wo steht dazu etwas?

Antwort:

Agentur ist eine Vermittlungsleistung, also eine sonstige Leistung, § 3 Abs. 9 UStG mit den Ortsbestimmungen in der Regel nach § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG oder § 3a Abs. 2 UStG. Der Vermittler tritt dabei im fremden Namen und auf fremde Rechnung (also fremdes Risiko) auf. Wenn also in einer Klausuraufgabe steht, dass der Unternehmer z.B. Waren im Namen und auf Rechnung eines anderen verkauft, dann erbringt der Unternehmer eine Agenturleistung.