Wie gehe ich eigentlich bei der Artfeststellung eines bebauten Grundstücks effektiv in einer Klausur vor?

Antwort:

Die erste Frage ist, ob für das bebaute Grundstück eine Teilungserklärung vorliegt (das würde für Wohnungs- oder Teileigentum sprechen). Falls nicht, ist zu prüfen, ob in dem Gebäude eine oder zwei Wohnungen enthalten sind. Dies würde für Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus sprechen (wobei hier die Probleme „mitbenutzt“ und „Eigenart“ zu beachten sind). Falls in dem Objekt keine oder mehr als zwei Wohnungen enthalten sind, müssen Sie den Flächenanteil zu Wohnzwecken bestimmen (folglich Mietwohngrundstück, gemischt-genutztes Grundstück oder Geschäftsgrundstück). Hinweis: Sonderfälle (z.B. Erbbaurecht, Zustand in Bebauung) sind hierbei nicht einbezogen worden!