Wo steht eigentlich etwas zum Tausch bei der Umsatzsteuer?

Antwort:

Der Tausch oder tauschähnliche Umsatz ist in § 3 Abs. 12 UStG definiert. Für die Bemessungsgrundlage gilt die Regelung § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG.