In einer Aufgabe kommt was von Einfuhrumsatzsteuer vor. Was kann das für mich in einer Aufgabe für die „reguläre“ Umsatzsteuer bedeuten?
Antwort:
Zum einen ist zu klären, wer die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abziehen kann (also in der Regel, wer war bei Grenzübertritt verfügungsberechtigt an der Ware). Zum anderen kann dies auch für den Ort der Lieferung eine Rolle spielen, um zu klären, wer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (hier geht es dann nicht mehr um Nr. 4!) einen steuerbaren Umsatz tätigt, § 3 Abs. 8 UStG.