Was sind eigentlich durchlaufende Gelder?

Antwort:

Durchlaufende Gelder (oder Posten) sind Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG. Diese gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Häufige Anwendungsfälle sind die Kurtaxe in einem Hotel, die Prüfungsgebühr bei einer Fahrschule, die TÜV-Gebühren bei einer Autowerkstatt.