Warum gibt es eigentlich eine Mindestbemessungsgrundlage?

Antwort:

Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG soll verhindern, dass der Unternehmer mit einem verbilligten Verkauf zum Beispiel an nahestehende Personen umsatzsteuerlich vorteilhafter behandelt wird, als wenn der Unternehmer die Leistung in seinen Privatbereich überführt, also entnimmt.