Bekommt eigentlich bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe den vollen Freibetrag für Hausrat und den vollen Pauschbetrag für die Bestattungskosten?

Antwort:

Der Freibetrag für Hausrat steht jedem Erwerber tatsächlich voll zu. Das bedeutet, dass bei mehreren Erwerbern also auch ein höherer Betrag als 41.000 € steuerbefreit wird. Anders ist es jedoch beim Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. Dieser wird nur einmal je Erbfall gewährt und muss gegebenenfalls auf die Miterben aufgeteilt werden (Merke: es gibt ja auch nur eine Leiche)!