Einspruchsfrist ist in der Klausur versäumt, also Einspruch ist unzulässig. Wie gehen Sie dann weiter vor, wenn die Aufgabenstellung eine gutachterliche Stellungnahme verlangt?

Antwort:

Zunächst ist bei Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu prüfen, § 110 AO. Wenn danach der Einspruch immer noch unzulässig ist, prüfen Sie, ob der materielle Fehler eventuell über Korrekturvorschriften richtig gestellt werden kann.