Kann der falsche Inhaltsadressat in einem Bescheid geheilt werden?

Antwort:

Nein. Der falsche Inhaltsadressat führt zur Unwirksamkeit. Eine Heilung ist hier nicht denkbar. Lediglich im Rahmen der einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheide besteht nach § 182 Abs. 3 AO die Möglichkeit einen Richtigstellungsbescheid zu erlassen.