Was passiert eigentlich, wenn man eine gesetzlich zwingend abzugebende Erklärung nicht abgibt?

Antwort:

Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen, § 162 AO, ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO wird erhoben und gegebenenfalls können Zwangsmittel nach §§ 328 ff AO angewendet werden.