Was ist mit einem Bescheid, der nach abgelaufener Festsetzungsfrist zur Post gegeben wurde?

Antwort:

Der Bescheid ist rechtswidrig, aber nicht nichtig. Das bedeutet, dass sich der Bürger dagegen wehren muss. Im Fall eines zulässigen Einspruchs dagegen, muss das Finanzamt den Bescheid aufheben. Versäumt es der Bürger jedoch zulässig Einspruch einzulegen, wird der Bescheid dennoch wirksam, entfaltet also Rechtswirkung.