Gibt es eine eigene Korrekturvorschrift bei Steuerhinterziehungen?

Antwort:

Nicht direkt. Allerdings dürfte zum einen § 172 Abs. 1 Nr. 2c AO (arglistige Täuschung) regelmäßig erfüllt sein. Ungeachtet dessen sind auch andere Korrekturnormen, wie zum Beispiel § 173 AO denkbar.