Frage 460 AO

Wenn sich das Finanzamt bei einer Stundung den Widerruf vorbehalten hat, kann dann nach § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO auch widerrufen werden, wenn die Stundung rechtswidrig war? Antwort: § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt eigentlich nur für die rechtmäßigen Verwaltungsakte und wäre...

Frage 457 AO

Kann auch ein Kommanditist erfolgreich Einspruch gegen den einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid einlegen, wenn im Gesellschaftsvertrag keine zum HGB abweichende Vertretung geregelt ist? Antwort: Ja, zum einen als Vertreter (ggf. Vertreter ohne...

Frage 454 AO

Wo ist eigentlich der Ergänzungsbescheid geregelt? Antwort: Der Ergänzungsbescheid ist in § 179 Abs. 3 AO gesetzlich geregelt. Diese Regelung erlaubt, dass bisher fehlerhaft unterbliebene Feststellungen hierdurch nachgeholt werden können.

Frage 451 AO

Wie lautet der Tenor einer Einspruchsentscheidung, wenn der Einspruch zwar zulässig ist, jedoch inhaltlich sich keine Änderung ergibt? Antwort: Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Frage 448 AO

Die Rücknahme nach § 130 AO erfolgt mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit. Wie nennt man so was mit den lateinischen Fachbegriffen? Antwort: Ex nunc (von nun an, also mit Wirkung erst für die Zukunft) und ex tunc (von damals an, also mit Wirkung für...

Frage 445 AO

Was beschwert eigentlich bei einer einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung im Sinn des § 350 AO? Antwort: Die Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch ergibt sich bei einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungen alleine aus der...